

In Falera gilt ab Januar 2022 ein neues Fahr- und Parkverbot

Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 26. März 2021 wurde die Revision des Reglements für die Benützung der Gemeindestrassen und –wege genehmigt.
In diesem Zusammenhang wurden auch die entsprechenden Verkehrssignalisationen ergänzt und angepasst. Für Einwohner, Grundeigentümer, Pächter und Dauermieter wird es auch ab 1. Januar 2022 neue und befristete Fahrbewilligungen geben.
Die bisherigen roten Fahrbewilligungskleber sind somit nur noch bis 31. Dezember 2021 gültig.
Kosten für neue Fahrbewilligung betragen zehn Franken
Die neuen Fahrbewilligungen für Einwohner, Grundeigentümer, Pächter und Dauermieter, gültig für die Jahre 2022 bis 2024, können ab 1. Dezember 2021 bei der Gemeindeverwaltung für zehn Franken bezogen werden. Diese sind ab 1. Januar 2022 gültig.
Die berechtigten Personen (Einheimische, Grundeigentümer, Pächter und Dauermieter) müssen für den Bezug dieser Fahrbewilligung für das eigene Fahrzeug eine Kopie des Fahrzeugausweises einreichen. Die gelben Fahrbewilligungen für Besucher/Gäste und die Fahrbewilligungen/Vignetten für den Werkverkehr bleiben unverändert bestehen.
Die entsprechenden Verkehrsvorschriften und das Reglement für die Benützung der Gemeindestrassen und –wege sind auf der Homepage der Gemeinde publiziert.