Wie die Gemeinde Flims angibt, können bis 31. Dezember 2021 Änderungen im Einkommen oder Vermögen zur Anpassung der provisorischen Steuern mitgeteilt werden.
Gemeindhaus von Flims.
Gemeindhaus von Flims. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Im Januar 2022 werden die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2021 in Rechnung gestellt. Basis dafür bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2020.

Stimmen die automatisch generierten Steuerfaktoren nicht oder haben sich die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2021 gegenüber der Steuerperiode 2020 stark verändert, kann beim Steueramt Flims eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2021 beantragt werden.

Das Gesuch um Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2021 muss per Mail oder schriftlich gemacht werden. Telefonische Gesuche können nicht bearbeitet werden. Teilen Sie uns im Gesuch das provisorische steuerbare Einkommen 2021 und das provisorische steuerbare Vermögen per 31. Dezember 2021 mit.

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