In der Gemeinde Falera gilt eine Feuerwehrdienstpflicht. Die Meldefrist für die an oder verzicht Meldung des Feuerwehrdiensts, ist der 26. November 2021.
Feuerwehr
20 Personen wegen Wohnungsbrand evakuiert. - zVg
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Wie die Gemeinde Falera informiert, sind in der Regel Männer und Frauen mit Wohnsitz in der Gemeinde feuerwehrpflichtig. Von in ungetrennter Ehe lebenden Einwohnern ist der eine Ehepartner feuerwehrpflichtig. In diesem Fall richtet sich die Dauer der Feuerwehrpflicht nach dem Alter des Hauptverdieners.

Gemäss Ausführungsbestimmungen zum Feuerwehrgesetz der Gemeinde Falera beginnt die Feuerwehrpflicht in dem Jahr, in dem das 20. Altersjahr erfüllt wird. Die Feuerwehrpflicht endet am Jahresende, 31. Dezember, in dem das 42. Altersjahr erfüllt wird.

Die Grundtaxe des Feuerwehrpflichtersatzes beträgt für Feuerwehrpflichtige mit Volldomizil, Stichtag jeweils 31. Dezember Franken 280 Franken pro Jahr. Für Wochenaufenthalter mit Volldomizil, Stichtag jeweils 31. Dezember beträgt die Grundtaxe des Feuerwehrpflichtersatzes 100 Franken pro Jahr.

Die An- und Abmeldefrist ist bis Ende November

Feuerwehrpflichtige Personen, die neu Feuerwehrdienst leisten möchten, können sich bis 26. November 2021 mit dem entsprechenden Formular anmelden. Das Anmeldeformular ist auf der Homepage der Gemeinde Laax publiziert.

Personen, die nicht mehr aktiven Feuerwehrdienst leisten und anstatt die Ersatzabgabe bezahlen möchten, können sich schriftlich bis 26. November 2021 beim Feuerwehrkommandanten melden.

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