Wie die Gemeinde Horgen mitteilt, tritt die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung bezüglich kommunaler Mehrwertausgleich am Tag nach der Publikation in Kraft.
Gemeindeverwaltung Horgen mit Aussicht über den Zürichsee.
Gemeindeverwaltung Horgen mit Aussicht über den Zürichsee. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung «kommunaler Mehrwertausgleich», wurde von der Gemeindeversammlung Horgen am 9. Dezember 2021 festgesetzt und von der Baudirektion Kanton Zürich mit Verfügung vom 5. Juni 2023 genehmigt.

Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 8. August 2023 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden.

Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung bezüglich kommunaler Mehrwertausgleich tritt am Tag nach der Publikation in Kraft.

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