

Sanierung der Schiessanlage Käpfnach

Als die Gemeinde Horgen am 30. August 1967 den Kaufvertrag für das Grundstück der Schiessanlage Käpfnach unterzeichnete, war sie damit einverstanden das angrenzende Restland des Verkäufers bei einer zukünftigen Rutschgefahr auf eigene Kosten mit geeigneten Kunstbauten zu schützen. Ebenfalls hat sich die Gemeinde Horgen verpflichtet, bei allfälliger Beeinträchtigung des Restlandes durch Querschläger den Verkäufer durch eine Minderwertentschädigung schadlos zu halten.
In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat die Firma Jäckli Geologie AG mit der Durchführung einer umfassenden Untersuchung beauftragt. Erst mit dem Sanierungsprojekt kann der genaue Betrag für die Sanierung beziffert werden, welcher wiederum im Bau- und Finanzprogramm einzustellen ist.
Der Gemeinderat hat für die Erstellung eines Konzepts der Altlastensanierung/Abstützung Felswand einen Kredit im Umfang von Fr. 66'000.00 freigegeben.