

Horgen: Einladung zur Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten werden zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 9. September 2021, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal Schinzenhof zur Behandlung folgender Geschäfte eingeladen:
1. Sportanlage Allmend – Ersatz Flutlichtanlage – Projektgenehmigung und Kreditbewilligung in der Höhe von Fr. 348'000.00
2. Mühlebach, Abschnitt Fischenrüti bis Stotzweid – Gewässerausbau – Projektgenehmigung und Kreditbewilligung in der Höhe von Fr. 870'000.00
3. Stockerstrasse, Abschnitt Alte Landstrasse bis Linkgässli – Ergänzung Strassenraum mit bergseitigem Trottoir – Projektgenehmigung und Kreditbewilligung in der Höhe von Fr. 978'000.00
4. Kirchrain Hirzel – Strassen- und Werkleitungssanierung – Projektgenehmigung und Kreditbewilligung in der Höhe von Fr. 1'335'000.00
5. Personalverordnung – Teilrevision – Genehmigung
Corona-Sicherheitsmassnahmen
Die Nachverfolgbarkeit bei Erkrankungen an Covid-19 ist aus Sicherheitsgründen weiterhin wichtig. Damit dies auch an der Gemeindeversammlung möglich ist, erhalten alle Beteiligten zusammen mit dem Weisungsbüchlein einen Ausweis «Teilnahme Gemeindeversammlung» zugestellt.
Es wird gebeten, diesen Ausweis zwingend mitzunehmen. Die Ausweise werden zu Beginn der Versammlung eingesammelt. Während der gesamten Versammlung besteht Maskenpflicht; diese werden bei Bedarf abgegeben.
Stimmberechtigte
Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger wohnhaft in der Gemeinde Horgen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind. Für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger beginnt die Stimmberechtigung mit der Niederlassung bzw. der Abgabe der Ausweisschriften.
Die Anträge werden den Stimmberechtigten per Post zugestellt. Sie liegen ferner in der Abteilung Präsidiales, Gemeindehaus Horgen (2. OG) zur Einsicht auf und werden auf der Homepage der Gemeinde publiziert.
Stimmrechtrekurs
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung, bis Donnerstag, 26. August 2021, schriftlich an den Gemeinderat zu richten.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihrer Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten