

Horgen:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat gestützt auf Art. 27a bis 27c des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11), auf Art. 12 der Verordnung über die Nationalstrassen (NSV; SR 725.111) das ordentliche Plangenehmigungsverfahren eingeleitet.
Öffentliche Planauflage
Das Auflagedossier kann vom 29. April 2019 bis am 28. Mai 2019 an folgender Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: Gemeindeverwaltung Horgen, Hochbau (Büro 510) Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Anhörung betroffener Dritter
Wer nach den Vorschriften des Eidgenössischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) Partei ist, kann gestützt auf Art. 27d NSG während der Auflagefrist gegen das Projekt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Kochergasse 6, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Gemeinden wahren ihre Interessen mit Einsprache.