

Gemeindeversammlung vom 3. Dezember findet statt

Der Zürcher Regierungsrat hat ein neues, zeitlich befristetes Gesetz geschaffen, dass es Gemeinden erlaubt, wichtige Geschäfte von der Gemeindeversammlung an die Urne zu verschieben. Dies auf freiwilliger Basis.
Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2020 wie geplant und eingeladen stattfindet. Die Traktanden zur Gemeindeversammlung und die dazugehörigen Unterlagen werden in diesen Tagen bei den Horgner Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern eintreffen.
Einerseits hat sich das Corona-Schutzkonzept, welches bereits an der letzten Gemeindeversammlung zur Anwendung kam, bewährt. Andererseits verfügt die Gemeinde Horgen über den grössten Raum am linken Zürichseeufer und damit über verhältnismässig viel Platz für die Teilnehmenden.
Ausserdem wird, wie bereits beim letzten Mal im September, eine Maskenpflicht bestehen und bei der Eingangskontrolle muss von allen Teilnehmenden ein GV-Stimmrechtsausweis vorgelegt werden. Zudem werden die Sitzplätze nummeriert.
Die Gemeinde Horgen ist überzeugt, dass sie die politischen Rechte der Stimmberechtigten vollumfänglich wahrnehmen und möglichst aufrechterhalten möchte, solange dies verantwortbar ist. Da Anfragen im Sinne von §17 sowie Anträge zu den Geschäften bei einer Urnenabstimmung nicht möglich sind, wäre dies nicht gegeben.