

Gemeinderat Horgen bereitet sich auf nächste Legislatur vor

Der Gemeinderat hat an seiner letzten Klausur der laufenden Amtsperiode eine weitere Standortbestimmung zu den Legislaturzielen vorgenommen. Die Resultate der fünf Schwerpunktthemen wurden letztmals im Rechenschaftsbericht 2020 präsentiert, welcher durch die Urnenabstimmung im Juni 2021 kürzlich zur Kenntnis genommen wurde.
Ein Schwergewichtthema bildet dabei die neue Gemeindeordnung. Mit Beschluss Nr. 639 hat der Regierungsrat die neue Gemeindeordnung, welche an der Urnenabstimmung vom 7. März 2021 von der Horgner Stimmbevölkerung angenommen wurde, genehmigt. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2022 bzw. 1. Juli 2022 (Teil Behördenorganisation) terminiert.
Bereich Bildung hat bedeutende Rolle inne
Hierzu ist der Gemeinderat in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung derzeit an der Überarbeitung der Organisationsverordnung. Dabei spielt der Bereich Bildung eine bedeutende Rolle. Da in der neuen Gemeindeordnung im Art. 42 die Einrichtung einer Leitung Bildung (Rektorat) vorgesehen ist. Parallel dazu soll die Schulpflege von Aufgaben entlastet werden. In der kommenden Legislatur soll sich die neu aus sieben anstelle wie bisher neun Mitgliedern bestehende Schulpflege vermehrt auf die strategischen Aufgaben konzentrieren.
Aus den Legislaturzielen der Schule Horgen resultieren verschiedene Abstimmungsvorlagen, welche durch die Schulpflege dem Souverän noch in diesem Jahr zum Entscheid unterbreitet werden sollen. Hierzu ist ein Abgleich zwischen dem Gemeinderat und der Schulpflege von Bedeutung, da sich einerseits finanzielle Auswirkungen ergeben und andererseits die Verbindung zwischen Schule und Gemeinde im Sinne der Einheitsgemeinde verstärkt werden soll.
Unter dieser Prämisse steht auch das künftige Wahlverfahren des Schulpräsidiums. Wer sich neu zur Wahl stellt, wird grundsätzlich als Mitglied des Gemeinderats gewählt und müsste ein anderes Ressort übernehmen, wenn er oder sie die nötigen Stimmen für das Schulpräsidium nicht erreichen würde (analog Gemeindepräsidium). Auf Stufe Verwaltung ist die Einbindung einer Bereichsleitung Bildung in die Gemeindeverwaltung (Geschäftsleitung) Kernthema. Dabei stellen sich verschiedene Schnittstellenfragen, welche in den nächsten Monaten geklärt werden müssen.
Bunter Strauss von Projekten und Aufgaben im Hinblick auf die Legislatur 2022/26
Anlässlich der Klausur hat sich der Gemeinderat bereits mit einzelnen Projekten und Aufgaben auseinandergesetzt, welche die Exekutive und die Geschäftsleitung in der kommenden Legislatur voraussichtlich beschäftigen werden.
Vom Räumlichen Entwicklungskonzept REK über Weiterentwicklung der Digitalisierung der Gemeindeverwaltung bis hin zum Energieverbund Hirzel: Es stehen viele und vielfältige Aufgaben im Pflichtenheft des Gemeinderats.
Wissenstransfer sicherstellen
Der Gemeinderat und die Geschäftsleitung haben sich im zweiten Teil der Klausur ergänzend mit dem Wissenstransfer in die neue Legislatur auseinandergesetzt. Durch verschiedene Rücktritte im Gemeinderat ist dem Übergang besondere Bedeutung beizumessen.
Die bisherigen Ressortvorstehenden werden zusammen mit den Bereichsleitungen (Mitglieder Geschäftsleitung) eine reibungslose und umfassende Amtsübergabe sicherstellen.
Geschäftsleitung der Gemeindeverwaltung
Im Nachgang zur Klausur des Gemeinderats hat sich die Geschäftsleitung an ihrer Retraite mit den Aufträgen der Exekutive und deren Auswirkungen auf die neue Legislatur detailliert auseinandergesetzt. Dabei stand die Revision der Organisationsverordnung im Zentrum.