Wie die Gemeinde Horgen meldet, wurden 135'000 Franken für die Weihnachtszulagen 2023 genehmigt. Die Zulage beträgt 200 Franken für einzelne Bezüger.
Gemeindehaus und Ambulatorium Horgen.
Gemeindehaus und Ambulatorium Horgen. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Wie in den Vorjahren soll auch dieses Jahr im Dezember jedem Bezüger und jeder Bezügerin von Zusatzleistungen zur AHV/IV (Alters- und Hinterlassenenversicherung / Invalidenversicherung) eine freiwillige Weihnachtszulage ausgerichtet werden.

Die Zulage soll einheitlich für einzelne Bezüger 200 Franken, für Ehepaare 400 Franken und für Kinder 100 Franken betragen.

Für die beantragte Weihnachtszulage hat der Gemeinderat ein Kredit von 135'000 Franken genehmigt. Die Kosten sind im Budget 2023 berücksichtigt.

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