

Der Horgner Fasnachtsumzug ist abgesagt

Die weiteren Veranstaltungen rund um die Horgner Fasnacht können – mit Ausnahme der Anlässe in den Altersinstitutionen – durchgeführt werden.
Der Bundesrat teilte am Freitag, 28. Februar 2020, mit einer dringlichen Medienmitteilung mit, dass grosse Veranstaltungen (über 1000 Personen) bis mindestens 15. März 2020 ab sofort verboten werden. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat gleichentags um 14.30 Uhr analoge Vorgaben kommuniziert und die Einhaltung der Bundesvorgaben gefordert.
Der Gemeinderat hat im Rahmen einer Risikoanalyse entschieden, den Horgner Fasnachtsumzug vom Sonntag, 1. März 2020 aus Sicherheitsgründen kurzfristig abzusagen. Der Schutz der Bevölkerung hat für den Gemeinderat oberste Priorität.
Sämtliche weiteren Anlässe an der Horgner Fasnacht finden gemäss Programm statt.