Veranstaltungen mit über 100 Personen sind ab sofort verboten und in Gaststätten und Freizeiteinrichtungen dürfen sich nicht mehr als 50 Personen aufhalten.
Coronavirus
Coronavirus - Keystone
Ad

Für kleinere Veranstaltungen gelten besondere Präventionsmassnahmen. Der Kanton St. Gallen arbeitet schnellstmöglich das kantonale Vorgehen aus und wird laufend informieren.

Diese Massnahmen haben auch Auswirkungen auf die für den 15. April 2020 geplante Bürgerversammlung und die für den 2. April angesagte Vorversammlung der Gemeinde Eschenbach. Der Gemeinderat wird an der kommenden Sitzung vom Dienstag, 17. März, über die weiteren Schritte beschliessen und im Anschluss informieren.

Hinweise für Besucherinnen, Besucher und Veranstalter

Besucherinnen und Besucher sollen sich jeweils im Vorfeld beim Veranstalter über allfällige Absagen/Änderungen aufgrund der aktuellen Corona-Situation erkundigen. Veranstalter werden gebeten, über Absagen/Einschränkungen mittels geeigneter Kanäle zu informieren.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Coronavirus