Die Gemeinde Eschenbach veröffentlicht am 3. Mai 2019 eine aktuelle Information.
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild
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Der Gemeinderat wurde vom kantonalen Baudepartement über die Einspracheentscheide in Bezug auf die Dorfkerngestaltung in Eschenbach informiert.

Nach fast endlos erschienener Zeit fielen beim Baudepartement des Kantons St. Gallen die Einspracheentscheide im Zusammenhang mit dem Projekt Dorfkerngestaltung Eschenbach (Kantonsstrasse Nrn. 15 und 20: Umgestaltung Sternenkreuzung und Projektänderung).

Was bisher geschah

Die neue Dorfkerngestaltung in Eschenbach wurde durch die Gemeinde Eschenbach vor zehn Jahren (2009) in Angriff genommen. Die Strassenprojekte wurden durch die Regierung des Kantons St. Gallen und den Gemeinderat dann vor fünf Jahren (2014) genehmigt und öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist Ende 2014 gingen verschiedene Einsprachen ein. Einige konnten in der Folge durch Gespräche und geringfügige Anpassungen erledigt werden. Die überaus lange Verfahrensdauer und Wartezeit ist unter anderem auf einen längeren gesundheitsbedingten Ausfall des Sachbearbeiters beim Rechtsdienst des kantonalen Tiefbauamts zurückzuführen. Die Federführung des Verfahrens lag stets und liegt auch heute noch beim Kanton St. Gallen, da das Projekt auch Kantonsstrassen umfasst. Eine vorgezogene getrennte Ausführung des Projekts «Gestaltung Kirch-/Obergass», welches nicht von Einsprachen belastet war, wurde vom Kanton abgelehnt. Die Projekte würden eine verfahrenstechnisch untrennbare Einheit bilden.

Alle Einsprachen abgewiesen

Mit den Einspracheentscheiden des Baudepartements vom 21. März 2019 sind sämtliche verbliebenen Einsprachen der acht Einspracheparteien abgewiesen worden, soweit darauf eingetreten worden ist. Es sind keine weiteren Einsprachen hängig. Die Einsprecher hatten die Möglichkeit, innert vierzehn Tagen seit Eröffnung gegen den jeweiligen Rekursentscheid Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen zu erheben. Sobald die Entscheide rechtskräftig sind, kann die Ausführung vorbereitet werden.

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