

Pilotphase Jugendförderkonzept Hinwil wurde eingeleitet

Die Einführung aufsuchender Jugendarbeit ist in Hinwil seit Jahren ein Thema. Ein im Jahr 2020 erarbeitetes Projekt wurde zwischenzeitlich überarbeitet.
Die Nachbearbeitung zeigte auf, dass vor der Einführung weiterer Angebote eine grundlegende Standortbestimmung vorgenommen werden soll.
In diesem Prozess musste des Weiteren abgeklärt werden, ob und in welchem Umfang die bestehenden Angebote zukünftig organisiert werden sollen.
Dabei galt es zu berücksichtigen, dass die Organisation der offenen Jugendarbeit (OJA) und der Schulsozialarbeit (SSA) seit Beginn dieser Angebote weitgehend unverändert geblieben sind.
Analyse und Zukunftsorientierung von Kinder- und Jugendangeboten in Hinwil
In Zusammenarbeit mit einer externen Beratungsfirma hat sich eine Projektgruppe aus Vertretungen der Schulgemeinde und politischen Gemeinde der Thematik vertieft angenommen.
Die Hauptziele der Standortbestimmung waren eine Analyse der bestehenden und durch die öffentliche Hand finanzierten Kinder- und Jugendangebote sowie die Erarbeitung von Grundlagen für eine zukünftige Ausrichtung dieser Angebote in der Gemeinde Hinwil.
Auf dem Hintergrund der definierten Hauptziele wurden weitere Teilziele abgeleitet wie die Einführung einer aufsuchenden Jugendarbeit sowie die Klärung, ob die Schaffung einer Bereichsleitung «Jugend» mit Zuständigkeit für die SSA und OJA sinnvoll ist.
Entwicklung eines Jugendförderkonzepts auf Basis eines Leitbildes
Die Standortbestimmung, welche durch die Projektgruppe begleitet wurde, hat ergeben, dass keine klaren politischen Vorgaben bestehen, welche den Auftrag an die Jugendarbeit einrahmen.
Erwartungen waren nicht klar definiert. Ein gültiges Jugendleitbild, welches die beabsichtigte Wirkung der Jugendarbeit formuliert, bestand nicht.
Auf dem Hintergrund der Standortbestimmung wurden 2021 und 2022 mit allen relevanten Stakeholdern und Interessierten (Jugendliche, Vereine, Schul- und politische Gemeinde) Workshops durchgeführt, um die Erwartungen an ein Jugendförderkonzept abzuholen.
Anhand der Resultate konnte danach in einem weiteren Schritt ein Leitbild entwickelt werden, aus welchem das vorliegende Jugendförderkonzept erarbeitet wurde.
Einführung eines dreijährigen Pilotprojekts für das Jugendförderkonzept
Damit das Jugendförderkonzept optimal eingeführt werden kann, beantragt die Projektgruppe eine Pilotphase von drei Jahren.
In dieser Zeit wird der Prozess von einer Projektgruppe begleitet. Dies gewährleistet, dass das Konzept laufend überprüft und nötigenfalls angepasst werden kann.
Die Kosten während der dreijährigen Pilotphase 2023–2026 werden von der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde je zur Hälfte getragen.
Die Schulpflege hat dem vorliegenden Jugendförderkonzept sowie deren Massnahmen für die Umsetzung im Rahmen einer dreijährigen Pilotphase von 2023 bis 2026 zugestimmt.
Beschluss zur Einführung des Jugendförderkonzepts nach dreijähriger Pilotphase
Für die definitive Einführung des Jugendförderkonzeptes bedarf es der Zustimmung der Gemeindeversammlung, welcher das Geschäft zum gegebenen Zeitpunkt zur Beschlussfassung zu unterbreiten ist.
Ein entsprechender Antrag ist durch die Projektgruppe zuhanden der Schulpflege und Gemeinderat auszuarbeiten.
In Anwendung des Gemeindegesetzes wird vorliegender Beschluss zur Einführung des Jugendförderkonzeptes mit einer dreijährigen Pilotphase von 2023 bis 2026 amtlich publiziert.