

Hinwil
Dürnten: Pflanzenrückschnitt bis Ende Oktober
Die Durchfahrt für Feuerwehr-, Polizei- und Sanitätsfahrzeuge bei Notfalleinsätzen, wie auch für Kehrichtwagen, Postfahrzeuge muss jederzeit möglich sein.

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Die Durchfahrt für Feuerwehr-, Polizei- und Sanitätsfahrzeuge bei Notfalleinsätzen, wie auch für Kehrichtwagen, Postfahrzeuge, Strassenreinigung und Schneeräumung muss jederzeit möglich sein. Diese Lichtraumprofile sind durch die Grundeigentümer dauernd freizuhalten.
In Sichtbereichen von Einmündungen, Ausfahrten und Kurven innenseitig dürfen Pflanzen nicht höher als 80 cm sein. Die Strassenbeleuchtung darf nicht durch Pflanzen verdeckt sein. Hausnummern und Signalisationen müssen gut sichtbar sein.
Nach Ablauf der Frist werden durch die Gemeinde ausgeführte Rückschnitte verrechnet.
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