

Bäretswil führt die Zertifikatspflicht in Turnhallen ein

Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen. Bei Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings oder Musik- und Theaterproben wird der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt.
Diese Beschränkung gilt nicht für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren oder proben.
Zertifikatspflicht für Veranstaltungen im Innern
An Veranstaltungen in Innenräumen gilt ebenfalls eine Zertifikatspflicht (Konzerte, Theater, Kino, Sportveranstaltungen, Privatanlässe wie Hochzeiten in öffentlich zugänglichen Lokalen).
Aus Gründen des Grundrechtsschutzes ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal 50 Personen. Ausgenommen sind zudem Selbsthilfegruppen.
Bei Veranstaltungen im Freien gelten die bisherigen Regeln: Für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen besteht eine CovidZertifikatspflicht, kleinere Veranstaltungen im Freien können entscheiden, ob der Zugang auf Personen mit Zertifikat eingeschränkt wird.