Innerhalb der gesetzten Frist sind nicht mehr Wahlvorschläge eingetroffen, als Sitze zu besetzen sind.
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Die Stadtverwaltung Luzern beschäftigt aktuell 1202 Vollzeitkräfte. (Symbolbild) - Pexels
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Die Amtsdauer aller bisherigen Behördenmitglieder endet am 31. Dezember 2020. Gestützt auf das Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Seeberg hat der Gemeinderat im September zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis spätestens 23. November 2020 aufgefordert.

Innerhalb der gesetzten Frist sind nicht mehr Wahlvorschläge eingetroffen, als Sitze zu besetzen sind. Die vier bisherigen Mitglieder des Gemeinderates gelten deshalb nach Art. 53 Bst. c) des Organisationsreglements als gewählt.

Für das Vizegemeindepräsidium wurde Martina Brühlmeier, Hermiswil (bisher) gültig vorgeschlagen. Sie gilt nach Art. 53 Bst. c) OgR in dieser Funktion ebenfalls als gewählt und übt dieses Amt in zweiter Amtsdauer aus.

Innerhalb der publizierten Eingabefrist ist kein einziger Wahlvorschlag für das Gemeindepräsidium eingetroffen. Das Amt bleibt somit vorerst vakant. Martina Brühlmeier als Vizegemeindepräsidentin übernimmt die Funktion ad interim. In der Folge startet der Gemeinderat als Vierergremium in die neue Legislatur 2021–2024.

An der Urnenabstimmung/-wahl vom 20. Dezember 2020 wird somit ausschliesslich das Rechnungsprüfungsorgan neu gewählt. Für das Gemeindepräsidium, den Gemeinderat und das Vizegemeindepräsidium finden an diesem Tag keine Wahlen statt.

Der Gemeinderat gibt den Stimmberechtigten die Frist für die erneute Einreichung von Wahlvorschlägen rechtzeitig mittels Publikation im amtlichen Anzeiger bekannt. Ab Veröffentlichung gilt erneut eine Eingabefrist von 60 Tagen für Wahlvorschläge.

Die Wahl des Gemeindepräsidiums erfolgt dann entweder an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung oder je nach Entwicklung der Coronavirus-Pandemie an einer separaten Urnenwahl.

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