Im November 2019 hat der Gemeinderat dem Ingenieurbüro Kissling+Zbinden AG den Auftrag erteilt, die Gefahrenkarte im Bereich Wasserprozesse zu überarbeiten.
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Schnupperlehre -Kauffrau/Kaufmann EFZ Öffentliche Verwaltung. - unsplash
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Die Gemeinden sind gemäss Art. 30 Abs. 1 KWaG gesetzlich zur Abwehr von Naturereignissen und die Sicherheit der Bevölkerung im Siedlungsgebiet verantwortlich. Sie haben im Speziellen die Pflicht, im Falle von erkennbaren Naturgefahren, im Siedlungsbereich Gefahrenkarten erstellen zu lassen.

Im November 2019 hat der Gemeinderat dem Ingenieurbüro Kissling+Zbinden AG, Bern den Auftrag erteilt, die alte Gefahrenkarte aus dem Jahr 2009 (Gemeinde Seeberg) bzw. 2012 (Gemeinde Hermiswil) im Bereich Wasserprozesse zu überarbeiten. Dazu veranlasst hat ihn die genehmigte Ortsplanungsrevision, einige umgesetzte Hochwasserschutzprojekte sowie die Gemeindefusion mit Hermiswil.

Gleichzeitig stehen für Gefahrenbeurteilungen heute verbesserte Beurteilungsmethoden, neue Modellierungsprogramme, neue Erkenntnisse aus Hochwasserereignissen und neue digitale Höhenmodelle zur Verfügung. Inzwischen liegt die revidierte Gefahrenkarte vor. Mit Verfügung vom 16. November 2020 wurde diese vom Kanton genehmigt. Die neue Gefahrenkarte kann ab voraussichtlich Ende Jahr im Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden.

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