In der Gemeindeverwaltung Seeberg können seit 1. Januar 2022 keine Kontrollmarken für Fahrzeughalter von Motorfahrrädern bezogen werden.
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Ein Mann fährt auf einem Motorrad. (Symbolbild) - dpa
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Seit Jahren nehmen die Zulassungen von Motorfahrrädern kontinuierlich zu, vor allem im Bereich E-Bikes bis 45 km/h. Pro Jahr werden im Kanton Bern über 40'000 Vignetten von den Ausgabestellen an die Fahrzeughalter verkauft.

Die manuelle Aufarbeitung verursacht beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA) einen hohen administrativen Aufwand. Damit die zentrale Datenbank des SVSA Bern stets aktuell ist, ist seit dem Jahr 2022 im Kanton Bern eine zentralisierte Distribution für Mofa-Vignetten und Kontrollschilder realisiert worden.

Aufgrund dieser Umstellung können Kontrollmarken (Vignetten) und –schilder seit 1. Januar 2022 nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung Seeberg bezogen werden.

Das neue Distributionsmodell für Vignetten sieht bestimmte Abläufe vor

Für das neue Versicherungsjahr erhalten die Halter eine Proforma-Rechnung, basierend auf den Angaben vom Vorjahr. Sobald die Rechnung mit dem korrekten Einzahlungsschein vollständig beglichen ist, wird die Vignette über die Druckerei direkt an den Fahrzeughalter verschickt.

Neueinlösungen werden künftig nur noch über das SVSA Bern oder über den Postweg bearbeitet. Das SVSA ist zwingend darauf angewiesen, immer den Original-Fahrzeugausweis sowie das vollständig ausgefüllte Formular «Motorfahrrad-Geschäfte» zu erhalten. Das Formular kann auf der Internetseite des SVSA bezogen werden.

Fahrzeughalter erhalten einen angepassten Fahrzeugausweis

Kontrollschilder und Vignetten können unter Vorweisen und Abgabe des Original-Fahrzeugausweises sowohl am Hauptsitz des SVSA in Bern als auch bei den Verkehrsprüfzentren (Bützberg) bezogen werden. Der angepasste Fahrzeugausweis wird anschliessend vom SVSA Bern gedruckt und verschickt.

Allfällige Halter-, Kontrollschild- und/oder Fahrzeugwechsel werden direkt über das Strassenverkehrsamt bearbeitet. Auch dazu benötigt das SVSA immer den Original-Fahrzeugausweis sowie das vollständig ausgefüllte Formular «Motorfahrrad-Geschäfte».

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