

Schutzkonzept für die öffentlichen Anlagen in Seeberg aufgehoben

Konkret sind seit dem 17. Februar 2022 folgende schweizweiten Schutzmassnahmen aufgehoben: Die Maskenpflicht in Läden und Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen (gilt nur noch im öffentlichen Verkehr und Gesundheitseinrichtungen) und die Maskenpflicht am Arbeitsplatz.
Zudem sind die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen, die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen und die Einschränkungen privater Treffen aufgehoben.
Folglich wird das Schutzkonzept für die Nutzung der öffentlichen Anlagen der Gemeinde Seeberg per sofort aufgehoben. Trainingsbetriebe und Veranstaltungen können ab sofort wieder ohne Einschränkungen stattfinden.
Freiwillig eine Schutzmaske tragen
Die Bevölkerung wird trotzdem gebeten, sich weiterhin vorsichtig zu verhalten und sich bei Krankheitssymptomen rasch testen zu lassen. Auch wenn die allgemeine Maskentragpflicht aufgehoben wurde, ist es empfehlenswert, bei grösseren Menschenansammlungen und in Innenräumen weiterhin freiwillig eine Schutzmaske zu tragen.
Das Coronavirus wird über Tröpfchen und Aerosole übertragen, daher kann eine Maske gut vor Übertragungen schützen. Regelmässiges Lüften und die allgemeinen Hygienemassnahmen wie regelmässiges Händewaschen sind weiterhin empfehlenswert.