

In Eriswil wird die Gewichtsbeschränkung in Kraft gesetzt

Wie die Gemeinde Eriswil mitteilt, wird die vom Tiefbauamt des Kantons Bern genehmigte Gewichtsbeschränkung, Höchstgewicht 10 Tonnen (während der Auftauphase), bei entsprechender Witterung in Kraft gesetzt.
Die davon betroffenen, nachfolgend aufgeführten Gemeindestrassen werden zu gegebener Zeit dementsprechend signalisiert: Sandhohle–Späckhüsli –Chüemoos, Oberdorf–Küng–Waldmatt, Abzweigung Ahornstrasse Richtung Kalberweid– Hegenwald sowie Rapierplatz–Hegen.
Nur Hofab- und Hofzufuhrtransporte
Die aufgestellten Signale sind massgebend und einzuhalten. Notwendige Transporte (Bauarbeiten, Holz usw.) haben noch vor der Auftauphase zu erfolgen. Sobald die entsprechenden Signale aufgestellt sind, können grundsätzlich nur Hofab- und Hofzufuhrtransporte (Futter und Milch) zugelassen werden.
Übrige Transporte benötigen zwingend eine Ausnahmebewilligung der Baukommission Eriswil. Ausgenommen sind Einsätze und Fahrten der Blaulichtorganisationen wie Feuerwehr, Polizei und Krankenwagen.