In Seeberg erfolgt die periodische Schutzraumkontrolle (PSK) voraussichtlich in den Monaten Oktober und November 2021.
Schutzraumkontrolle
Schutzraumkontrolle (Symbolbild). - Keystone
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Die Gemeinde Seeberg muss, wie in den anderen Gemeinden der ZSO Oberaargau-West, gemäss gesetzlichem Auftrag des Kantons Bern periodisch eine Kontrolle aller ca. 77 Schutzräume durchführen. Der Kanton Bern hat per Gesetz festgehalten, dass die Kontrolltätigkeit an die Gemeinden delegiert wird, da sie Hauptträgerinnen des Bevölkerungsschutzes sind.

Das Gesetz sieht ein Kontrollintervall von zehn Jahren vor. Die nächste Kontrolle findet noch im Jahr 2021 - voraussichtlich in den Monaten Oktober und November - statt.

Da die Gemeinde Seeberg nicht über die nötigen personellen und fachtechnischen Ressourcen verfügt, hat sie die Kontrollarbeiten ausgeschrieben und die Arbeiten an die Firma RISTAG Ingenieure AG, Herzogenbuchsee vergeben. Diese wird im Auftrag der Gemeinde Seeberg die Eigentümer der Schutzräume für eine Terminvereinbarung schriftlich kontaktieren und die Kontrollen vor Ort durchführen.

Keine Kosten für die Eigentümer

Der jeweiligen Schutzraumeigentümerin oder dem jeweiligen Schutzraumeigentümer entstehen durch die Kontrolle keine Kosten. Die Gemeinde kann diese aus dem entsprechenden, geäufneten Fonds begleichen. Die Oberaufsicht hat das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) des Kantons Bern.

Die periodische Schutzraumkontrolle dient der Erfassung der technischen Betriebsbereitschaft, ergibt die Grundlage zur Steuerung des Schutzraumbaus sowie für die Zuweisungsplanung der Bevölkerung auf die Schutzräume, soll allfällige Mängel und Erneuerungsbedarf aufzeigen.

Die RISTAG Ingenieure AG führt eine reine Kontrolle durch und hält allfällige Mängel fest. Diese werden dem BSM übermittelt. Aufforderungen für Reparaturen oder weitere Massnahmen werden anschliessend durch das BSM eröffnet.

Die wichtigen Einbauten müssen frei zugänglich sein

Damit die RISTAG Ingenieure AG die Kontrollen effizient durchführen kann, müssen die wichtigen Einbauten (Lüftungsaggregat, Notausstieg, Überdruckventil, etc.) zugänglich sein. Schutzraumeigentümern wird der Kontrolltermin zu gegebener Zeit schriftlich mitgeteilt. Zwei Merkblätter zum Unterhalt und der Schutzraumkontrolle an sich gibt es auf der Webseite der Gemeinde.

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