Die beiden Scheibenstände der 300m-Schiessanlagen Grasswil und Seeberg werden historisch und technisch Untersucht.
Schiessanlage
Die Schiessanlage Widstud wurde erst vor zwei Jahren eröffnet. (Symbolbild) - Keystone
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Kugelfänge von Schiessanlagen und deren nähere Umgebung sind stark mit Schadstoffen belastet, im Wesentlichen mit Blei und Antimon. Diese Standorte werden im öffentlichen Kataster der belasteten Standorte geführt.

Dabei richtet sich die Dringlichkeit zum Handeln bei belasteten Standorten nach der Gefährdung der betroffenen Schutzgüter Boden und Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer). Sämtliche Schiessanlagen sind einer Priorität zur Durchführung der notwendigen historischen und technischen Untersuchung zugeteilt.

Diese Einteilung kann im öffentlichen Geoportal des Kantons Bern abgerufen werden. In Betrieb stehende Schiessanlagen müssen gemäss Umweltschutzgesetzgebung bis spätestens am 31. Dezember 2020 zudem mit einem künstlichen Kugelfangsystem ausgestattet sein.

Die beiden Scheibenstände der 300m-Schiessanlagen Grasswil und Seeberg befinden sich in Landwirtschaftsland. Gemäss Art. 12 Abs. 1 der Altlastenverordnung (AltlV) vom 26. August 1998 werden die Anlagen voraussichtlich als sanierungsbedürftig angesehen. Im Februar 2021 wurde die Gemeinde vom Kanton dazu aufgefordert, für beide Anlagen die historische und technische Voruntersuchung in Auftrag zu geben.

Der Auftrag dafür ist an ein befähigtes bzw. spezialisiertes Umwelt- oder Geologiebüro zu erteilen. Die Untersuchungsergebnisse inkl. Sanierungskonzept werden vom Kanton anschliessend geprüft und entschieden, ob eine altlastentechnische Sanierung zu erfolgen hat.

Die Schiessanlage Grasswil wurde bereits in den 90er-Jahren stillgelegt und ist grösstenteils bereits verwaldet. Der Scheibenstand befindet sich im Eigentum der Einwohnergemeinde Seeberg, das Land ringsherum privaten Grundeigentümern. Aktiv in Betrieb ist im Gemeindegebiet Seeberg einzig noch die Schiessanlage Seeberg.

Sie wurde im Jahr 2014 mit künstlichen Kugelfängen ausgerüstet und erfüllt die Anforderungen des Kantons an in Betrieb stehende Schiessanlagen vollumfänglich. Der Scheibenstand und das Schützenhaus gehören ins Eigentum der Einwohnergemeinde Seeberg, das Land ringsherum ebenfalls privaten Grundeigentümern.

An seiner Sitzung vom 28. April 2021 hat der Gemeinderat das Geologiebüro Kellerhals+Häfeli AG aus Bern mit der historischen und technischen Voruntersuchung beider Schiessanlagen beauftragt. Die Untersuchungen werden voraussichtlich diesen Herbst vorgenommen.

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