

Teufen überarbeitet Reglement für Alters- und Pflegeheime

Das aktuell geltende Reglement für die Alters- und Pflegeheime der Gemeinde Teufen wurde per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt und musste überarbeitet werden.
Das neu ausgearbeitete Reglement entspricht in den Grundzügen der bisherigen Fassung.
Die Veränderungen beinhalten im Wesentlichen die notwendigen Anpassungen an das neue, vom Kanton genehmigte Betriebskonzept.
Im Zuge dessen unterbreitete die Alters- und Gesundheitskommission dem Gemeinderat einen Vorschlag für das überarbeitete Reglement, welches der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 5. September 2023 genehmigte.
Der Erlass wird dem fakultativen Referendum unterstellt
Gemäss der neuen Gemeindeordnung (Art. 8 lit. e), welche am 1. Juni 2023 in Kraft getreten ist, ist für den Erlass, die Aufhebung oder Änderung allgemein verbindlicher Reglemente das fakultative Referendum durchzuführen.
Vorbehältlich der erfolgreichen Durchführung des fakultativen Referendums soll das neue Reglement per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt werden.
In den nächsten Tagen wird der Erlass dem fakultativen Referendum unterstellt.