Der Ausserrhoder Regierungsrat hat zwei Stimmrechtsbeschwerden gegen die Wahl des Einwohnerrates in Herisau vom 16. April 2023 abgewiesen.
Herisau
Der Ausserrhoder Kantonsratssaal im Regierungsgebäude in Herisau. - Keystone
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Die Beschwerden waren durch unvollständige Wahlunterlagen ausgelöst worden.

In einem kleinen Teil der in Herisau versandten Wahlbroschüren fehlten die Liste 3 «Sozialdemokratische Partei» und die Liste 4 «Die Mitte».

Dafür waren die Listen 2 «FDP.Die Liberalen» und 5 «Grünliberale» doppelt enthalten.

Der Regierungsrat hat die Beschwerden abgewiesen

Dazu wurden aus Herisau zwei Stimmrechtsbeschwerden eingereicht. Der Regierungsrat habe nun beide abgewiesen, teilte die Kantonskanzlei am Mittwoch, 5. April 2023, mit.

Wegen der raschen öffentlichen Informationen durch die Gemeinde Herisau und dem Nachversand der fehlenden Wahlzettel an alle Stimmberechtigten könne davon ausgegangen werden, dass sich der Fehler «nicht nachteilig auf die Möglichkeit zur Willensäusserung der Stimmberechtigten auswirken wird», heisst es als Begründung.

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