Wie die Gemeinde Herisau mitteilt, würde die kantonale Steuergesetzrevision in Herisau jährliche Steuerausfälle von rund 2,3 Millionen Franken verursachen.
Die Cilanderstrasse mit Blick auf das Zentrum in Herisau.
Die Cilanderstrasse mit Blick auf das Zentrum in Herisau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Herisauer Gemeinderat nimmt in der Vernehmlassung Stellung zur Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes, welche für die Gemeinde Steuerausfälle von 2,3 Millionen Franken bedeuten würde. Kritik übt er insbesondere an der voreiligen Umverteilung der Unternehmenssteuern, die Herisau mit rund 1,9 Millionen Franken jährlich belasten würde.

Die Teilrevision 2024 des Steuergesetzes des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat in erster Linie den Nachvollzug von Bundesrecht zum Ziel. Darum unterstützt der Gemeinderat die Revision im Grundsatz.

Abschöpfung auf Vorrat

Kritisiert wird hingegen die vorgesehene Änderung bei der Verteilung der Steuererträge juristischer Personen, von der Herisau als wirtschaftliches Zentrum Appenzell Ausserhodens besonders betroffen ist. Diese wurzelt in der Einführung einer weltweiten Mindestbesteuerung von insgesamt 15 Prozent für international tätige Unternehmen mit Umsätzen über 750 Millionen Franken durch die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD). Um diesen Satz zu erreichen, muss Appenzell Ausserrhoden seinen Gewinnsteuersatz für solche Unternehmen anheben und erwartet infolgedessen tiefere Zahlungen aus dem nationalen Finanzausgleich (NAF).

Um dies auszugleichen, soll der Kanton gemäss Gesetzesentwurf zulasten der Gemeinden einen grösseren Anteil aus den Steuererträgen juristischer Personen erhalten. Für Herisau hätte dies Mindererträge von 1,9 Millionen Franken zur Folge. Der Gemeinderat lehnt diese Umverteilung klar ab, unter anderem weil sie lediglich auf Prognosen basiert. Wie gross die Mindereinnahmen für den Kanton ausfallen, kann frühestens 2025 abgesehen werden.

Weitere Ausfälle bringt die vorgesehene Erhöhung der allgemeinen Steuerabzüge mit sich. Aus sozialpolitischer Sicht hat der Gemeinderat dafür zwar grosses Verständnis. Angesichts der herrschenden Unsicherheiten durch Coronapandemie und Ukrainekrieg soll darauf aber vorderhand verzichtet werden.

Entlastungsprogramm noch nicht verdaut

Weiter ist der Gemeinderat überzeugt, dass einzelne Parameter wie die Verteilung der Gewinnsteuer nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Schon bei früheren Gelegenheiten wurde an einzelnen Stellschrauben gedreht, ohne eine Gesamtschau vorzunehmen. So folgt die nun geplante Abschöpfung von Einnahmen durch den Kanton auf die Verlagerung von Kosten zu den Gemeinden.

Das kantonale Entlastungsprogramm 2015/2016 belastet die Gemeinde Herisau mit jährlich über 2 Millionen Franken und trägt damit massgeblich zum heutigen strukturellen Defizit bei. Die nun vorgesehene Steuergesetzrevision würde zusätzlich Steuerausfälle von rund 2,3 Millionen Franken verursachen, was 0,2 bis 0,3 Steuereinheiten entspricht – und dies in einer Zeit, in der die Gemeinde durch Einsparungen versucht, eine Steuerfusserhöhung um 0,2 Einheiten zu vermeiden.

Finanzpolitisch kann dies der Herisauer Bevölkerung nicht zugemutet werden. Herisau ist nicht grenzenlos belastbar. Der Schaden für den bedeutendsten Industrie- und Gewerbestandort würde sich auf den gesamten Kanton auswirken.

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