In Lustmühle AR wurde am Dienstag ein Autofahrer angehalten, bei welchem die Sicht durch die Ladung eingeschränkt und keine Ladungssicherung vorhanden war.
Ladung im Auto
Foto der sichtbehindernden Ladung im Auto. - Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden

Das Wichtigste in Kürze

  • In Lustmühle AR wurde am Donnerstag ein Autofahrer angehalten.
  • Die Sicht des Fahrers war durch nicht gesicherte Holzplatten eingeschränkt.
  • Die Kantonspolizei brachte den Fahrer zur Anzeige.
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Durch eine Polizeipatrouille wurde am Dienstag, kurz vor 11 Uhr, an der Teufenerstrasse in Lustmühle ein Personenwagen zur Kontrolle angehalten.

Dabei wurde festgestellt, dass die im Auto mitgeführten Holzplatten die Sicht nach rechts stark einschränkten, bzw. verdeckten. Zudem war keine Ladungssicherung vorhanden, welches das Transportgut vor dem Verrutschen gesichert hätte.

Aufgrund der Feststellungen wird der verantwortliche Fahrzeugführer zur Anzeige gebracht. Für den Weitertransport wurde er angewiesen, die sperrigen Verlegeplatten mit einem geeigneten Fahrzeug durchzuführen.

Die Sicht des Seitenfensters darf nicht eingeschränkt sein

Die Ladung darf die Sicht aus der Frontscheibe, den beiden vorderen Seitenscheiben und auf auch die Seitenspiegel nicht behindern.

Appenzell Ausserrhoden
Nach einem Aufruf der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden konnte die Vermisste aufgefunden werden. (Symbolbild) - Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden

Es darf also beispielsweise nichts auf dem Beifahrersitz transportiert werden, das die Sicht aus dem Seitenfester verhindert oder einschränkt.

Zusätzlich muss die Ladung so gesichert werden, dass niemand gefährdet wird und diese auch nicht herunterfallen oder verrutschen kann.

Eine überhängende Ladung muss gekennzeichnet sein und die Beleuchtungselemente und das Kontrollschild müssen jederzeit ersichtlich sein.

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