Wie die Gemeinde Herisau mitteilt, muss die Bürgerrechtskommission nach dem Rücktritt von Alexandra Schubert durch ein neues Mitglied ergänzt werden.
Gemeindehaus Herisau.
Gemeindehaus Herisau. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Die Bürgerrechtskommission, die für die Vorbereitung der Gemeinderatsentscheide über Einbürgerungen in Herisau zuständig ist, muss nach dem Rücktritt von Alexandra Schubert durch ein neues Mitglied ergänzt werden. Neben Gemeinde- und Kommissionspräsident Max Eugster sind Claudia Diem, Christian Ess und Sandra Sutter die weiteren Mitglieder der Kommission. Sie wird jeweils durch eine Assistentin Gemeindeschreiber als Aktuarin unterstützt.

Voraussetzungen für eine Wahl in die Kommission sind die Volljährigkeit, das Schweizer Bürgerrecht sowie der Wohnsitz in der Gemeinde Herisau. Angesprochen sind auch Personen, die eingebürgert worden sind. Nicht als Mitglieder vorgesehen sind hingegen aufgrund der Gewaltentrennung Mitglieder des Einwohnerrats.

Der Aufwand beträgt rund fünf Halbtage pro Jahr, hinzu kommt das Aktenstudium. Wahlgremium ist der Gemeinderat. Interessenten wenden sich bitte bis zum 8. April 2022 an Gemeindepräsident Max Eugster.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Herisau