

Härtefall-Programm wird in Ausserrhoden verlängert

Der Regierungsrat hat die kantonalen gesetzlichen Grundlagen erlassen und per 5. April 2022 in Kraft gesetzt. Mit dem Härtefall-Programm 2022 ermöglicht er den Ausserrhoder Unternehmen weiterhin, ihre ungedeckten Fixkosten im Jahr 2022 wegen Umsatzeinbussen finanziell auszugleichen, wie die Kantonskanzlei mitteilte.
Gelder beantragen können Unternehmen, die zwischen März 2020 und Juni 2021 einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent gegenüber dem durchschnittlichen Jahresumsatz 2018 und 2019 zu verzeichnen haben - oder aber seit dem 1. November 2020 für mehr als 40 Tage behördlich geschlossen wurden.
Auch Unternehmen, die bereits eine Vergütung der ungedeckten Fixkosten bis Ende Jahr 2021 erhalten haben, können ein Gesuch für die Zeit ab Januar 2022 einreichen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Gesuche können ab Mitte April beim Amt für Wirtschaft und Arbeit eingereicht werden.