

Einwohnerrat berät Bahnhofprojekt und Jahresrechnung

Der Teilrichtplan und der Teilzonenplan bilden die Grundlage für die Arealentwicklung beim Bahnhof Herisau. Der Teilrichtplan legt behördenverbindlich fest, wie das Bahnhofareal dereinst genutzt und überbaut werden soll. Er setzt für die Behörden Leitplanken für eine hochwertige Arealentwicklung und wird vom Einwohnerrat abschliessend behandelt. Der Teilzonenplan legt die mögliche Nutzung und Überbauung des Areals konkret bzw. grundeigentümerverbindlich fest. Er unterliegt zusätzlich dem fakultativen Referendum.
Beide Planungsmittel ermöglichen erst die Arealentwicklung: Neben dem Bau eines neuen Bushofs mit Bahnhofplatz durch die Gemeinde, über den der Einwohnerrat voraussichtlich im Herbst befinden wird, umfasst diese auch die mögliche Neubebauung der heute brachliegenden grossen Nutzungsflächen durch die Grundeigentümer oder Private.
Auch die Jahresrechnung 2018 wird an der Sitzung vom 15. Mai ein Thema sein. Sie weist bei Ausgaben von 94,5 Mio. Franken einen Überschuss von knapp 3,8 Mio. Franken auf. Budgetiert war ein Verlust von 1,2 Mio. Franken. Grund für den Besserabschluss sind vor allem Sondereffekte wie etwa periodisch vorzunehmende Wertberichtigungen. Die Rechnung kann der Einwohnerrat abschliessend genehmigen. Ferner nimmt er den Rechenschaftsbericht 2018 und den Bericht der Geschäftsprüfungskommission zur Kenntnis.