In Appenzell Ausserrhoden wird der Ausgleichszins für noch nicht bezahlte Einkommens- und Vermögenssteuern, aber auch für Gewinn- und Kapitalsteuern, auf Null reduziert.
Appenzell
Fassadenmalerei auf dem Regierungsgebäude im Kanton Appenzell Ausserrhoden. - Keystone
Ad

Mit dieser Massnahme könne die Bezahlung der provisorischen Steuern ohne zusätzliche Zinsbelastung aufgeschoben werden, teilte die Kantonskanzlei am Mittwoch mit. Der Regierungsrat wolle so die Massnahmen des Bundes zugunsten der Wirtschaft auf kantonaler Ebene unterstützten. Die Zinssenkung gilt ab dem 1. Juli 2020.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

SteuernRegierung