Die zuständige Kommission des Ausserrhoder Kantonsrats will den Vorschlag für eine Totalrevision des Volksschulgesetzes grundsätzlich unterstützen.
Das Postgebäude in Herisau.
Das Postgebäude in Herisau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Sie stellt aber auch mehrere Änderungsanträge. Eines der zentralen Themen in der Totalrevision ist die Arbeitszeitentlastung für ältere Lehrkräfte. Die Arbeitszeitentlastung solle für alle Lehrpersonen, unabhängig von ihrem Pensum, ab dem 55. Altersjahr gewährt werden, heisst es in der Mitteilung der Kommission Bildung und Kultur (KBK) vom Donnerstag.

Weiter will die KBK den gleichen Kostenteiler sowohl für Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen als auch für die Begabtenförderung. Bisher übernahm der Kanton 75 Prozent der Kosten für die Begabtenförderung. Die Kommission will für beide Bereiche den Anteil von 50 Prozent festlegen.

Die KBK möchte auch, dass die Gemeinden Schulsozialarbeit verpflichtend anbieten müssen. Die gleiche Vorgabe soll auch für Musikschulen gelten. Der Regierungsrat habe im Entwurf jeweils «eine Kann-Formulierung» vorgesehen.

Weiter soll nur noch eine Bewilligung für Privatunterricht erteilt werden, wenn eine Lehrperson mit der erforderlichen Berechtigung unterrichtet. Eine blosse Begleitung soll nach Ansicht der KBK nicht mehr ausreichen. Die erste Lesung der Totalrevision des Volksschulgesetzes findet an der Kantonsratssitzung vom 9. Mai 2022 statt.

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