Der Gemeinderat beschlossen nur einen Teil der Kosten auf die betroffenen Grundeigentümer zu überwälzen. Der Kostenanteil für die Grundeigentümer beträgt 33%.
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Strassenbau. (Symbolbild). - Keystone
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Für die Erstellung der Trinkwassererschliessung, den Ersatz der Abwasserleitung sowie den Strassenbau am Dahlienweg hat der Gemeinderat Meinisberg an seiner Sitzung vom 17. Mai 2016 einen Verpflichtungskredit von Fr. 73'000.- gesprochen.

Die Arbeiten im Bereich Trinkwasser und Abwasser konnten bereits ausgeführt werden. Der Einbau des Asphaltbelag ist noch offen. Die Kosten für den Strassenbau betragen ca. 23'600.- inkl. MwSt, so die Gemeinde Meinisberg.

Nach Art. 112 Abs. 1 des kantonalen Baugesetzes vom 09.06.1985 (BauG) können den Grundeigentümern die Kosten von Strassenbauten bei Strassen der Detailerschliessung, die ihnen einen besonderen Vorteil bringen, bis zu 100 % überwälzt werden. Das Verfahren für den Kostenanteil der Grundeigentümer richtet sich nach Art. 113 BauG.

Im vorliegenden Projekt hat der Gemeinderat beschlossen nur einen Teil der Kosten auf die betroffenen Grundeigentümer zu überwälzen. Der Kostenanteil für die Grundeigentümer beträgt 33%. Nach Bauvollendung wird der Kostenverteilplan mit den Beiträgen erstellt und den betroffenen Grundeigentümern eröffnet.

Gegen den Beschluss über den Kostenanteil kann beim Regierungsstatthalteramt Biel-Bienne, Hauptstrasse 14, 2560 Nidau innert 30 Tagen Beschwerde erhoben werden.

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