

Meinisberg ist für den Winterdienst 2021 und 2022 bereit

Die Einwohnergemeinde Meinisberg ist für die Gemeindestrassen zuständig. Alle übrigen Staatsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt.
Die Mitarbeitenden des Werkhofs als Verantwortliche für den Schneeräumungs- und Winterdienst haben sich vorbereitet, um auch in den kommenden Monaten das öffentliche Gehweg- und Strassennetz in der Gemeinde Meinisberg für die Bürger in möglichst gutem Zustand zu halten.
Die Schneeräumungsarbeiten dienen der Verkehrssicherheit. Sie können nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme zur Zufriedenheit der Bürger fristgerecht ausgeführt werden.
Behinderung durch abgestellte Motorfahrzeuge sind zu vermeiden
Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten. Es besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen durch Winterdienstgeräte.
Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bittet die Gemeinde, Fahrzeuge nach Möglichkeit nicht auf den öffentlichen Strassen und Parkplätzen, auf Gehwegflächen sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Jede Haftung für Schäden muss abgelehnt werden.
Äste und Bepflanzungen sind zurückzuschneiden
Äste und Bepflanzungen, die in den Strassenraum hineinragen und den Winterdienst beeinträchtigen beziehungsweise die Verkehrssicherheit gefährden, sind unbedingt zurückzuschneiden.
Die Schneeräumung in Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer, beziehungsweise der Mieterschaft der betreffenden Objekte. Das kantonale und kommunale Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden.
Zudem ist es verboten, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Alle Verkehrsteilnehmenden sind aufgerufen, ihre Fahrweise, die Ausrüstung und ihr Verhalten den jeweiligen winterlichen Verhältnissen anzupassen.