

Lengnau: Gemeindeversammlung vom 03.06.2021

Folgende Punkte werden in der nächsten Gemeindeversammlung behandelt:
1. Verwaltungsrechnung 2020 / Abschluss / Genehmigung
2. Unterer Eggen / Mühleweg / Strassenbau / Werke / Sanierung und Neubau / Verpflichtungskredit / Genehmigung
3. Fabrikstrasse / Strassenbau / Werke / Sanierung und Neubau / Verpflichtungskredit / Genehmigung
4. Friedrich Glauserweg / Werke / Sanierung und Neubau / Verpflichtungskredit / Genehmigung
5. Chasseralweg / Strassenbau / Werke / Sanierung und Neubau / Verpflichtungskredit / Genehmigung
6. Neubau Dreifachkindergarten / Kreditabrechnung / Kenntnisnahme
7. Behördenmitglieder / Verabschiedung / Ehrung
8. Informationen
9. Verschiedenes
Rechtsmittel
Beschwerden gegen die vorliegende Botschaft oder andere Vorbereitungshandlungen zur Gemeindeversammlung sind innert zehn Tagen nach der Veröffentlichung des angefochtenen Akts schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, 2560 Nidau zu richten (Art. 67a Abs. 2 und 3 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung ebenfalls beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, 2560 Nidau schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 67a Abs. 2 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist noch während der Versammlung zu rügen. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann gegen gefasste Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Gemeindegesetz Art. 49a und Organisationsreglement Art. 36).