

Lengnau BE setzt Kontrolle der Schutzräume um

Mehr als ein Drittel der Schutzräume wurde vor über 30 Jahren erstellt, deshalb steht die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Schutzräume im Vordergrund.
Dazu müssen diese periodisch kontrolliert werden.
Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Behörden mindestens alle zehn Jahre sämtliche Schutzräume inspizieren, eine Mängelliste erstellen und die Mängel beheben lassen.
Die periodische Schutzraumkontrolle startet im Mai 2023 und wird durch die Firma G. Bühler GmbH durchgeführt.
Kontrolle des Überdrucks ist notwendig
Die betroffenen Hauseigentümer respektive die zuständigen Immobilienverwaltungen werden vorgängig schriftlich durch die Firma kontaktiert.
Die Firma G. Bühler GmbH muss die PSK Kontrolle im Auftrag vom Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär BSM des Kantons Bern vollständig durchführen können.
So ist die Kontrolle des Überdrucks (die Schliessung von Panzertüren und Panzerdeckeln und die Inbetriebnahme des Ventilationsaggregats) zwingend notwendig.
Die periodische Schutzraumkontrolle dient der Erfassung der technischen Betriebsbereitschaft, ergibt die Grundlage zur Steuerung des Schutzraumbaus und für die Zuweisungsplanung der Bevölkerung der Gemeinde auf die Schutzräume und soll allfällige Mängel und Erneuerungsbedarf aufzeigen.