

Gesamtrevision der Ortsplanung in Buchegg schreitet voran

Der Ausschuss Ortsplanungsrevision steckt mitten in der Erarbeitung der zweiten Phase.
In dieser werden alle Bestandteile der Ortsplanung auf Basis der bestehenden und neu erarbeiteten Grundlagen überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Neben der Zonierung betrifft dies auch das Zonenreglement, die Erschliessungspläne und den Gesamtplan.
Die Arbeiten zur landwirtschaftlichen Planung und dem Naturinventar und -konzept sind abgeschlossen und bilden zwei wesentliche Grundlagen, welche die Bedürfnisse und Entwicklungspotenziale der Landwirtschaft, Landschaft und Natur der Gemeinde Buchegg aufzeigen.
Einarbeitung der landwirtschaftlichen Planung
In einem ersten Schritt hat sich der Ausschuss Ortsplanungsrevision mit der Erarbeitung des Gesamtplans befasst.
Der Gesamtplan bezieht sich auf die Nicht-Bauzonen und macht unter anderem Aussagen zur Landschaftsschutzzone, dem Gewässerraum und schützenswerten Naturwerten sowie Landschaftsräumen.
Ausserdem werden Inhalte aus dem kantonalen Richtplan abgebildet.
Insbesondere wurde auf die Anträge aus der landwirtschaftlichen Planung und dem Naturinventar und -konzept eingegangen und unter Abwägung der Interessen von Raumplanung, Landwirtschaft und Natur über die Umsetzung im Gesamtplan und den dazugehörigen Zonenvorschriften beraten.
Zonierung für die gesamte Bauzone
Aktuell werden die Bauzonenpläne für jeden Ortsteil geprüft und bei Bedarf überarbeitet.
Der Bauzonenplan legt die Zonierung für die gesamte Bauzone fest. Die wichtigsten Grundlagen bilden das Räumliche Leitbild sowie die Strategie der Innenentwicklung Buchegg.
Dabei wird konkret auf vorhandene Entwicklungspotenziale in der Gemeinde eingegangen und diese in Abstimmung mit den wertvollen Ortsbildern gefördert. Darauf abgestimmt werden auch die Zonenvorschriften angepasst.
Weitere Schritte und voraussichtlicher Zeithorizont
In einem letzten Schritt werden die Erschliessungspläne bearbeitet. Die Ergebnisse werden im Raumplanungsbericht zusammengetragen und erläutert.
Ziel ist es, dem Gemeinderat vor den Sommerferien 2023 einen ersten Entwurf des Ortsplanungsdossiers vorzustellen.
Das Ortsplanungsdossier wird voraussichtlich im Herbst 2023 in die kantonale Vorprüfung eingereicht.
Öffentliche Mitwirkung im Frühjahr 2024 geplant
Erst im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung (circa Frühjahr 2024) werden die Resultate der Bevölkerung präsentiert.
Bis zu diesem Zeitpunkt nimmt der Ausschuss Ortsplanungsrevision die Anregungen/Anliegen gerne schriftlich per E-Mail entgegen.