

Wanderschafherden ziehen durch Waldkirch

Das Treiben von Wanderschafherden in der vegetationslosen Zeit von November bis März ist eine alte Tradition und wird auch im Kanton St. Gallen seit Jahrzehnten unterstützt.
Wenn Wanderherden über das Gebiet mehrerer Gemeinden getrieben werden, braucht es eine Bewilligung des Kantonstierarztes. Zu Beginn der Wanderung erfolgt eine tierärztliche Kontrolle der Herden, um sicherzustellen, dass die Tiere gesund und gehfähig sind. Sichtbar trächtige Tiere dürfen nicht mitgeführt werden.
Es ist Sache der Hirten, bei den Boden- und Waldbesitzern die Erlaubnis für das Beweiden einzuholen. Im Laufe des Winters werden sämtliche Herden auch durch den Veterinärdienst kontrolliert.
Damit es möglichst zu keinen Überschneidungen der Wandergebiete und übermässigen Beanspruchungen von Feldern und Wäldern kommt, hat der kantonale Veterinärdienst die Gebietsaufteilung mit den zuständigen Hirten abgesprochen.
Landbesitzer konnten bekannt geben, ob sie Grundstücke freigeben wollen
Parallel dazu hat die Gemeinde Waldkirch über das Mitteilungsblatt Landbesitzer aufgefordert, ihr mitzuteilen, wenn sie ihre Grundstücke nicht freigeben wollen. Die Rückmeldungen wurden gesammelt und eine entsprechende Karte erstellt.
Diese wurde der kantonalen Bewilligungsstelle vor der Erteilung der Bewilligung zugestellt. In der Region Bodensee-St. Gallen, zu welcher auch die Gemeinde Waldkirch zählt, wird Mario Heller, Thal, mit seinen Schafen unterwegs sein.
Sollte es trotz aller Vorkehrungen zu Problemen mit den Schafherden kommen, werden die Betroffenen gebeten, sich bei der Gemeinde Waldkirch zu melden.