

Wanderschafherden – Aufruf zur Rückmeldung bis 18. September

Das Treiben von Wanderschafherden in der vegetationslosen Zeit von November bis März ist eine alte Tradition und wird auch im Kanton St.Gallen seit Jahrzehnten unterstützt. Wenn Wanderherden über das Gebiet mehrerer Gemeinden getrieben werden, braucht es eine Bewilligung des Kantonstierarztes. Deshalb ist der kantonale Veterinärdienst mit den zuständigen Hirten im Austausch, damit es möglichst zu keinen Überschneidungen der Wandergebiete und keinen übermässigen Beanspruchungen von Feldern und Wäldern kommt.
Zu Beginn der Wanderung erfolgt eine tierärztliche Kontrolle der Herden, um sicherzustellen, dass die Tiere gesund und gehfähig sind. Sichtbar trächtige Tiere dürfen nicht mitgeführt werden.
Es ist Sache der Hirten, bei den Boden- und Waldbesitzern die Erlaubnis für das Beweiden einzuholen. Im Laufe des Winters werden sämtliche Herden auch durch den Veterinärdienst kontrolliert.
In den vergangenen Jahren ist es gelegentlich zu Reklamationen von Boden- resp. Waldbesitzern gekommen, da es Hirten gab, welche ohne Einverständnis des Grundeigentümers auf dessen Grundstück weideten. Aus diesem Grund möchte die Gemeinde Waldkirch die Landwirte unterstützen.
Falls jemand sein Grundstück grundsätzlich nicht für die Wanderschafherden zur Verfügung stellen möchte, bittet man den verantwortlichen Grundeigentümer oder Pächter dies bis zum 18. September 2020 an die Abteilung Landwirtschaft, Jessica Kurer (058 228 79 19) mitzuteilen. Frau Kurer nimmt die Meldungen gerne entgegen und erstellt einen entsprechenden Situationsplan, welcher dann der kantonalen Stelle sowie den Hirten abgegeben werden kann.