Zwei Gemeinderatssitze und ein GPK-Sitz werden neu besetzt. Vorschläge für die Wahl am 28. September können bis 7. Juli 2025 bei der Kanzlei eingereicht werden.
Waldkirch
Das Dorf Waldkirch. - Nau.ch / Miriam Danielsson
Ad

Wie die Gemeinde Waldkirch bekannt gibt, ist für die zwei frei werdenden Sitze als Mitglieder des Gemeinderates und den frei werdenden Sitz als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission eine Ersatzwahl durchzuführen.

Am 28. September 2025 findet aus diesem Grund die Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2025 bis 2028 statt. Wahlvorschläge können bis spätestens Montag, 7. Juli 2025, 17 Uhr, bei der Kanzlei Waldkirch eingereicht werden.

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie innert der angesetzten Frist bei der Gemeindeverwaltung eintreffen, von wenigstens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Waldkirch unterzeichnet sind, höchstens einen wählbaren Kandidaten oder eine wählbare Kandidatin enthalten sowie ausschliesslich Kandidaten aufweisen, die ihrer Kandidatur zustimmen. Die Kanzlei gibt entsprechende Formulare ab.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 30. November 2025 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens Mittwoch, 1. Oktober 2025, 17 Uhr, bei der Kanzlei einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Waldkirch