

Waldkirch erlässt das Abfallreglement und die Vollzugsverordnung

Der Gemeinderat hat bereits in seiner letzten Legislatur entschieden, das bestehende Entsorgungskonzept der Gemeinde Waldkirch zu überprüfen und anzupassen. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die im März 2018 eine Ist-Analyse und eine Nutzerumfrage sowie eine Gegenüberstellung (Ist – Soll) durchgeführt hat.
Die Weiterbearbeitung wurde der neu gebildeten Energie- und Umweltkommission übertragen. Diese hat dem Gemeinderat im August 2021 ein überarbeitetes Abfallreglement, eine angepasste Vollzugsverordnung sowie Grundlagen bezüglich der Erstellung eines umfassenden Entsorgungsparks vorgelegt. Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung das überarbeitete Reglement sowie die Vollzugsverordnung erlassen.
Neue Bestimmungen zum Einsatz von Unterflurbehältern
Gleichzeitig hat der Gemeinderat entschieden, auf die Erstellung eines umfassenden Entsorgungsparks zu verzichten. Im Abfallreglement wurden unter anderem neue Bestimmungen zum Einsatz von Unterflurbehältern aufgenommen.
In der Vollzugsverordnung wurden die Grundgebühren für Kehricht und Grüngutentsorgung angehoben. Die Gründe dazu können den folgenden Ausführungen entnommen werden. Das Reglement über die Abfallentsorgung wird nun vom 17. September bis zum 26. Oktober 2021 dem fakultativen Referendum unterstellt.