Wie die Gemeinde Andwil berichtet, besteht für die Bevölkerung vom 18. Februar bis 31. März 2022 die Möglichkeit, bei der Ortsplanung mitzuwirken.
Das Gemeindehaus in Andwil (SG).
Das Gemeindehaus in Andwil (SG). - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Seit dem 1. Oktober 2017 ist im Kanton St. Gallen das Planungs- und Baugesetz (PBG) in Kraft und seit dem 1. November 2017 ist auch der Teil Siedlung des kantonalen Richtplans vom Bundesrat genehmigt worden. Aufgrund dieser Änderungen müssen die kommunalen Ortsplanungsinstrumente angepasst werden. In den letzten Jahren ist die Entwicklung des Siedlungsgebietes nach innen ins Zentrum der Raumplanung gerückt.

Mit der Ortsplanungsrevision verfolgt der Gemeinderat drei Ziele. Die Ortsplanungsinstrumente sollen an die Anforderungen des neuen Raumplanungsgesetzes, des kantonalen Richtplans sowie des Planungs- und Baugesetzes abgepasst werden, die Strategie Siedlungsentwicklung nach innen soll umgesetzt und die Ortsplanungsinstrumente sollen auf die künftige Bevölkerung abgestimmt werden.

Im Februar 2020 wurde das Konzept der räumlichen Entwicklung der Bevölkerung und verschiedenen Interessensgruppen vorgestellt. Im März 2020 wurde ein Workshop für die Bevölkerung der Gemeinde durchgeführt. Die Rückmeldungen der Bevölkerung wie auch aktuelle raumplanerische Themen sind in der Zwischenzeit bearbeitet worden und bei der Erstellung des vorliegenden Konzeptes soweit wie möglich berücksichtigt worden.

Elektronische Mitwirkung möglich

Vom 18. Februar 2022 bis zum 31. März 2022 besteht für die Bevölkerung nun die Möglichkeit, am kommunalen Richtplan mitzuwirken. Der kommunale Richtplan besteht aus den Unterlagen kommunaler Richtplan, Koordinationsblätter (Richtplanbeschlüsse) und Planungsbericht zum kommunalen Richtplan. Auf der Webseite mitwirkung-andwil hat man die Möglichkeit, sich die Unterlagen zum kommunalen Richtplan anzuschauen und seine Stellungnahme elektronisch einzureichen. Weitere Informationen findet die Bevölkerung auf der Gemeindewebseite.

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