Auf dem Friedhof Andwil werden nach Ablauf der Grabesruhe einige Gräber geräumt.
Friedhof
Ein Zaun vor einem Friedhof (Symbolbild). - Pixabay
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Ab 1. Mai 2021 werden auf dem Friedhof Andwil infolge Ab­lauf der Grabesruhe die Erdreihengräber der Bestattungs­jahre April 1999 bis Februar 2001 (Haller­Gerth bis Ochsner­Ziegler), inkl. Urnenbeisetzungen, geräumt.

Die Angehörigen der Verstorbenen sowie die für den Grab­unterhalt verantwortlichen Personen werden gebeten, Grabmaler, Pflanzen, Weihwassergeschirr und weiteres bis 30.

April 2021 zu entfernen. Über das, was nach der Frist zurückbleibt, wird entschädigungslos verfügt.

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