Öffentlich zugängliche, private Parkierungsanlagen in Gossau mit mindestens 50 Parkfeldern sollen künftig bewirtschaftet werden.
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Parkierende Autos. (Symbolbild) - Gemeinde Thalwil
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Dies soll die Verfügbarkeit von Parkplätzen verbessern und zu einem stadtverträglichen Verkehr beitragen. Der Stadtrat beantragt dem Parlament eine entsprechende Ergänzung des Parkierungsreglements.

Grössere öffentlich zugängliche Parkierungsanlagen von Einkaufs-, Sport- und Freizeitzentren in Gossau sollen künftig gebührenpflichtig werden. Konkret sieht der Stadtrat eine Bewirtschaftungspflicht bei privaten Anlagen vor, welche über 50 Parkfelder bieten. Von der Neuerung nicht betroffen wären die Parkplätze von kleineren Detailhandelsgeschäften und Restaurants. Auch für Personalparkplätze von Betrieben ist keine Gebührenpflicht vorgesehen, sofern diese nicht öffentlich zugänglich sind.

Übergangsfrist von drei Jahren

Die Parkgebühren müssen sich innerhalb des Gebührentarifs für das städtische Parkierungsreglement bewegen, gehen jedoch an den Eigentümer der Parkierungsanlage. Mit Blick auf die angespannte wirtschaftliche Situation vieler Betriebe sieht der Stadtrat für die Umsetzung dieser Gebührenpflicht eine Übergangsfrist von drei Jahren vor.

Diese Ausweitung der Gebührenpflicht soll mit der Ergänzung des städtischen Parkierungsreglements ermöglicht werden. Der Rat hat einen entsprechenden Reglements-Nachtrag beschlossen und dem Stadtparlament zum Erlass unterbreitet, so die Gemeinde Gossau SG.

Stadtverträglicher Verkehr

Die geplante Ausweitung der Gebührenpflicht hat verschiedene Auslöser. Das Umweltschutzgesetz und die Luftreinhalteverordnung sehen eine solche ausdrücklich vor. Auch im Gossauer Stadtentwicklungskonzept und im Raumkonzept, als Bestandteil des behördenverbindlichen städtischen Richtplans, ist eine verstärkte monetäre Bewirtschaftung von Parkplätzen festgehalten.

Bei neueren Parkierungsanlagen wird die Bewirtschaftungspflicht im Bewilligungsverfahren festgelegt. Mit der Ausweitung werden bestehende ältere Anlagen gleichbehandelt. Die Bewirtschaftung soll eine stadtverträgliche und energieeffiziente Mobilität unterstützen. Zudem wird das öffentlich zugängliche Parkplatzangebot besser verfügbar.

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