Wie die Gemeinde Gaiserwald mitteilt, wird um eine Gesamtüberarbeitung des Gemeindestrassenplans gebeten.
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Im Gemeindestrassenplan sind sämtliche öffentlichen Strasse und Wege einer Gemeinde definiert. Dazu gehören auch die Fuss-, Wander- und Radwege, so die Gemeinde Gaiserwald.

Der Strassenplan der Gemeinde Gaiserwald muss im Zusammenhang mit der Einführung des ÖREB-Katasters (vgl. Kasten) im Kanton St.Gallen vollständig überprüft und an die neuen Anforderungen angepasst werden. Diese Arbeiten sind abgeschlossen und das öffentliche Mitwirkungsverfahren kann eingeleitet werden.

Gemeindestrasse

Die Nutzung eines Grundstückes kann durch privatrechtliche Vereinbarungen oder öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) eingeschränkt sein. Der Kanton St.Gallen und die St.Galler Gemeinden arbeiten gemeinsam am Aufbau eines zentralen digitalen Registers, aus welchem die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (z.B. Zonenplan, Schutzverordnung, Baulinien, Gewässerräume, Grundwasserschutzzonen) ersichtlich sind.

Damit werden zukünftig relevante Informationen über Grundstücke leicht verfügbar. Zudem wird die Rechtssicherheit dank verbindlicher Informationen erhöht. Davon profitieren sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, als auch die verschiedenen Akteure des Immobilienmarktes, Behörden und öffentliche Verwaltungen.

Der Gemeindestrassenplan, inkl. Fuss-, Wander- und Radwegplan, ist Bestandteil des zukünftigen ÖREB-Katasters. Die Ursprünge dieser Gaiserwalder Plangrundlagen liegen rund 30 Jahre zurück. Die entsprechenden Geodaten dazu sind zwar weitestgehend vorhanden, mussten aber für die Überführung in den ÖREB-Kataster grundlegend überarbeitet werden.

Abgrenzungen und Klassierungen mussten präzisiert sowie die Daten in einem neuen, ÖREB-konformen Datenmodell verwaltet werden. Konkret ging es bei der Datenbereinigung in erster Linie um die Ermittlung und Bereinigung der Abweichungen zwischen den genehmigten Strassenplänen und dem heutigen Strassenverlauf. Vereinzelt wurden Strassen bzw. Wege umklassiert oder aufgehoben.

Im Gemeindehaus einsehbar

Die Unterlagen zum neuen Gemeindestrassen- sowie Fuss-, Wander- und Radwegplan können vom 25. Juni 2021 bis 22. August 2021 im Foyer des Gemeindehauses in Abtwil sowie auf der Homepage eingesehen werden. Im Rahmen dieses öffentlichen Mitwirkungsverfahrens können beim Bauamt, Hauptstrasse 21, 9030 Abtwil, Bemerkungen, Hinweise oder Stellungnahmen eingereicht werden.

Die Eingaben werden anschliessend ausgewertet und fliessen bei Berücksichtigung in die Abschlussfassung ein. Der Gemeinderat erlässt den neuen Gemeindestrassen- sowie Fuss-, Wander- und Radwegplan, sobald diese Abschlussarbeiten abgeschlossen sind. Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer können dann während des folgenden öffentlichen Auflageverfahrens Rechtsmittel ergreifen.

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