Der Gemeinderat von Gaiserwald hat das «Reglement für die Unterstützung von Personen im Jahr 2023 aufgrund der Strompreiserhöhung» erlassen.
Gemeinde Gaiserwald. - Gemeinde Gaiserwald
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Wie die Gemeinde Gaiserwald mitteilt, ist eine der geplanten Massnahmen des Gemeinderates zur gezielten Entlastung von Haushalten und Unternehmen wegen der Strompreiserhöhung ab dem 1. Januar 2023 die Auszahlung eines Beitrages an die Kunden der Elektra in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Um dies zu ermöglichen, müssen ein Reglement erlassen und die dafür nötigen finanziellen Mittel durch die Stimmberechtigten an der Bürgerversammlung vom 27. März 2023 genehmigt werden.

Anfang Jahr 2023 gab der Gemeinderat den Entwurf des Reglements in die Vernehmlassung. Das Vorhaben des Gemeinderates fand breite Zustimmung.

Aufgrund der Rückmeldungen aus der Bevölkerung wurden einzelne Bestimmungen im Reglement präzisiert.

Das Härtefallprogramm erfolgt nur im Jahr 2023

Das vereinzelt gestellte Begehren, das Härtefallprogramm auch in den folgenden Jahren beizubehalten, lehnte der Gemeinderat ab.

Das Härtefallprogramm erfolgt vor dem Hintergrund, dass der Strompreis in der Gemeinde Gaiserwald im Jahr 2023 deutlich höher liegt als in der Region beziehungsweise im Kanton St.Gallen.

Die Anpassung erfolgte im Weiteren für die Kunden relativ kurzfristig.

Diesen Umständen soll mit dem Reglement beziehungsweise der Beitragszahlung im Jahr 2023 Rechnung getragen werden. Die Ausdehnung auf die Folgejahre war und ist nicht vorgesehen.

Einmaliges Entlastungsprogramm

Die Gaiserwalder Regelung für das Jahr 2023 soll eine einmalige zur Überbrückung der kurzfristig eingetretenen Situation bleiben und nicht ein generelles Entlastungsprogramm für hohe Energiekosten.

Solche Massnahmen müssten auf übergeordneter Ebene, das heisst durch Kanton oder Bund, getroffen werden.

Gesuche können ab Ende März 2023 eingereicht werden

Für das Härtefallprogramm rechnet der Gemeinderat mit Gesamtkosten von maximal 500'000 Franken.

Dabei ist zu beachten, dass die Kosten für die Unternehmen sehr schwierig abzuschätzen sind.

Die Gesuche stehen gegen Ende März 2023 auf der Webseite der Gemeinde zum Download bereit.

Sie müssen bis spätestens am 30. April 2023 bei der Finanzverwaltung eingereicht werden.

Bürgerversammlung entscheidet am 27. März 2023

Die Gutschrift der Beiträge bei den Stromrechnungen erfolgt, sobald das Reglement rechtskräftig ist (fakultatives Referendum abgelaufen) und die Bürgerversammlung vom 27. März 2023 die nötigen finanziellen Mittel genehmigt hat.

Bis am 14. April 2023 untersteht das Reglement dem fakultativen Referendum.

Privatpersonen, die bei der Elektra für eine Wohneinheit elektrische Energie beziehen und deren massgebendes Einkommen den Betrag von 40'000 Franken nicht übersteigt, können Ende März 2023 ein Gesuch einreichen.

Das Einkommen richtet sich nach dem steuerbaren Reineinkommen des Jahres 2021 mit Berücksichtigung verschiedener Zu- und Abschläge. Leben mehrere Personen in einem Haushalt, werden die Einkommen zusammengezählt.

Unternehmen können ebenfalls ein Gesuch einreichen

Auch Unternehmen, die bei der Elektra für eine Betriebsstätte elektrische Energie beziehen, deren Stromkosten im Jahr 2022 mehr als drei Prozent des Betriebsaufwandes ausmachten, die sich bei Einreichung des Antrags nicht in einem Betreibungsverfahren für steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Forderungen befinden, über Nachweise der erlittenen Härte verfügen und bei denen sich per 31. Dezember 2022 keine Überschuldung androhte, können ein Gesuch einreichen.

Das Härtefallprogramm beschränkt sich grundsätzlich auf jene Privatpersonen und Unternehmen, welche bei der Elektra Strom aus der Grundversorgung beziehen und sich nicht auf den freien Markt (Strombezug mehr als 100'000 Kilowattstunden) begeben haben.

So hoch ist der Beitrag

Der Beitrag für Privatpersonen beträgt bis zu einem massgebenden Einkommen von 30'000 Franken 18,3 Rappen pro Kilowattstunde des Referenzstromverbrauchs.

Er wird je zusätzliches Einkommen von 100 Franken um ein Prozent reduziert. Der Referenzstromverbrauch richtet sich nach der Wohnungsgrösse.

Der Beitrag für Unternehmen beträgt 18,3 Rappen pro Kilowattstunde des effektiven Stromverbrauchs des Jahres 2022 für die Betriebsstätte in der Gemeinde Gaiserwald.

Für die Ermittlung des effektiven Stromverbrauchs wird der selber produzierte Strom mit Photovoltaikanlagen oder sonstigen Anlagen zur Energieerzeugung in Abzug gebracht.

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