

Glarus
Kanton Glarus mietet Wohnraum in Luchsingen für Asylsuchende
Für die Unterbringung von abgewiesenen Asylsuchenden, welche zurzeit nicht ausgeschafft werden können, mietet der Kanton Glarus in Luchsingen GL Wohnraum.

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Der Kanton Glarus mietet derzeit Wohnraum in der Sagenhoschet in Luchsingen an, um abgewiesene Asylsuchende vorübergehend unterzubringen, die derzeit nicht abgeschoben werden können. Dort betreibt die Abteilung Asyl bereits eine Flüchtlingsunterkunft.
Damit sei der Kanton in der Lage nötigenfalls Synergien nutzen zu können, teilte dieser am Freitag mit.
Glarus musste für die Unterbringung von rechtskräftig abgewiesenen Asylsuchenden, welche Nothilfe beanspruchen, eine Alternativlösung suchen, nachdem die Eigentümerin und Vermieterin die Wohnungen der bisherigen Unterkünfte in der Mühlefuhr in Ennenda gekündigt hatte.
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