Keines der ehemaligen Gemeindehäuser in Glarus-Süd bietet genügend Raum, um alle Dienstleistungen unterzubringen.
Wird ein zentraler Verwaltungsstandort bald real? - Gemeinde Glarus-Süd
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Seit der Gemeindefusion im Jahr 2011 verfügt die Gemeindeverwaltung Glarus-Süd über keinen zentralen Verwaltungsstandort. Als «Übergangslösung» verteilte der Gemeinderat seine Departemente an verschiedene Standorte.

Die vertieften Abwägungen im Jahr 2014 bestätigten die überwiegenden Vorteile für einen gemeinsamen Verwaltungsstandort. Die damalige Planung wurde jedoch abgebrochen, weil die Standortabklärungen zu keinem befriedigenden Resultat führten.

Planen der neuen Gemeindeverwaltung

Die Ausgangslage änderte sich, als 2017 auf der Nachbarliegenschaft vom «Gemeindehaus Schwanden» Bauabsichten auftraten, welche auch die Gemeindeliegenschaft betroffen hätte. Ausserdem zeigte eine Zustandsanalyse vom «Gemeindehaus Schwanden», dass diese in absehbarer Zeit zu sanieren oder zu ersetzen ist. Deshalb beschloss der Gemeinderat Glarus-Süd, nebst einer sanften Sanierung, zwei Varianten als Studienauftrag aufzugeben.

Bei der Variante 1 soll das «Gemeindehaus Schwanden» mit Neubauten und / oder Sanierung, Raum für alle sieben Departemente bieten. In Variante 2 sollen im «Gemeindehaus Schwanden» mit den Annexbauten die bisherigen drei Departemente plus zusätzlich das Departement Gesellschaft und Sicherheit untergebracht werden.

Ablauf zum Studienauftrag

Die Gemeinde beabsichtigt den Studienauftrag im Einladungsverfahren zu vergeben. Interessierte und berechtigte Architekturbüros / Architekten mit Geschäfts- oder Wohnsitz in der Schweiz können sich bis am 3. Februar 2021 mit den gewünschten Unterlagen bewerben.

Genauere Angaben zur Bewerbung und dem Studienauftrag sind im Amtsblatt vom 14.01.2021 oder auf der Gemeindehomepage unter www.glarus-sued.ch/services/gemeindehaus-studienauftrag zu finden. Nach der Präqualifikation beauftragt die Gemeinde je drei Bewerber mit einer Machbarkeitsstudie und Zwischenpräsentation der Variante 1 respektive der Variante 2. Anschliessend entscheiden eine Fach- und Sachjury, welche Studien vertieft erarbeitet und präsentiert werden sollen. Das Stimmvolk wird an einer Gemeindeversammlung über die definitive Variante mit dem entsprechenden Planungskredit entscheiden können.

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