Wie die Gemeinde Glarus Nord berichtet, wurden vom Gemeinderat die ersten gebundenen Ausgaben nach dem neuen kantonalen Finanzhaushaltsgesetz bewilligt.
Näfels-Freulerpalast in Glarus Nord.
Näfels-Freulerpalast in Glarus Nord. - Nau.ch / Simone Imhof
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Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue kantonale Finanzhaushaltsgesetz in Kraft.

Dieses bringt in vielerlei Hinsicht Veränderungen, so auch bei der Zuständigkeit über die Genehmigung von Krediten bei gebundenen Ausgaben.

So ist gemäss den Bestimmungen des neuen Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) neu der Gemeinderat unabhängig von der Höhe des Kredits für die Bewilligung von Ausgaben zuständig, welche gesetzlich gebunden sind.

Seit dem 1. Januar 2023 beschloss der Gemeinderat bislang beim Gemeindehaus Oberurnen eine gebundene Ausgabe, die früher in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindeversammlung fiel.

Investition für werterhaltende Massnahmen

Mit dieser Investition in der Höhe von 1,75 Millionen Franken wird die Gemeinde Glarus Nord in diesem Jahr werterhaltende Massnahmen vornehmen.

Die neuen Bestimmungen des FHG führen an den jeweiligen Gemeindeversammlungen zu einer Entlastung der Traktandenliste.

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