

Bund erteilt Gewährleistung der Glarner Kantonserfassung

Das Generalsekretariat der Bundesversammlung teilt mit, dass die eidgenössischen Räte mit Beschlüssen den Änderungen der Glarner Kantonsverfassung die eidgenössische Gewährleistung erteilen.
Die Gewährleistung betrifft folgende von der Landsgemeinde 2022 beschlossenen Verfassungsänderungen:
Die Änderung der Verfassung des Kantons Glarus im Zusammenhang mit der Änderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons Glarus und seiner Gemeinden sowie die Änderung der Verfassung des Kantons Glarus im Zusammenhang mit der Aufnahme des Klimaschutzes.
Kantonsverfassungen bedürfen der Gewährleistung des Bundes
Mit der Gewährleistung wird garantiert, dass die Verfassungen der Kantone den bundesrechtlichen Anforderungen genügen.
Die Gewährleistung fällt in die Zuständigkeit der Bundesversammlung.
Weitere Informationen sind auf der Webseite des Kantons Glarus zu finden.